Kölner Ortsgruppen GJ, Jusos und Linksjugend:

NEIN ZUM GEPLANTEN VERSAMMLUNGSGESETZ DER LANDESREGIERUNG!

Im Wege des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht durch die Föderalismusreform 2006 will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen noch vor Ende ihrer Legislaturperiode ein eigenes Versammlungsgesetzt beschließen. Der Entwurf zu diesem Gesetz sieht für die Polizei einen umfangreicheren Handlungsspielraum gegenüber Demonstrierenden vor. Dieses Gesetz darf nicht beschlossen werden!
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Veranstalter:innen einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel der Polizei auf deren Aufforderung hin Namen und Adressen der vorgesehenen Ordner:innen mitzuteilen haben. Die Polizei kann dabei die eingesetzten Ordnerinnen sowie dendie Versammlungsleiter:in „als ungeeignet ablehnen“. Wird der Aufforderung, die personenbezogenen Daten herauszugeben, nicht nachgekommen bzw. eine von der Polizei abgelehnte Person als Ordner:in bestimmt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann.
Eine weitere Verschärfung betrifft das sogenannte Störungsverbot. Diese zielt eindeutig auf antifaschistischen Protest ab: Wer Naziaufmärsche blockiert, muss ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro – im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren – rechnen. 
Um auch gängige Formen linken Protests zu verbieten, wurde außerdem das Uniformenverbot – welches im Entwurf nun als „Militanzverbot“ bezeichnet wird – erweitert, sodass es in der Auslegung der Gesetzesnorm genügend Spielraum geben soll. Nach dem Entwurf könnten zukünftig Demonstrationszüge, bei denen beispielsweise die einheitliche Farbwahl von Kleidungsstücken als Ausdrucksmittel Teil des politischen Protests ist, verboten werden. In der Begründung zur Norm nennt die Landesregierung unter anderem Overalls wie bei den Ende Gelände-Protesten als Beispiel und stellt diese dort im Sinne der sogenannten „Extremismustheorie“ auf eine Stufe mit Uniformen der SA und SS. Eine abscheuliche Gleichsetzung, welche all diejenigen, die Opfer der SA und SS wurden, verhöhnt!
Unter dem Vorwand, „die Freiheit friedlicher Versammlungen zu schützen“ und Rechten das demonstrieren zu erschweren, soll ein Gesetz verabschiedet werden, das weiter in das Recht auf anonyme Teilnahme eingreift und antifaschistische Praxis erschwert. Anstatt die rechten Netzwerke innerhalb der Polizei NRW konsequent zu bekämpfen, werden der Behörde weitere Befugnisse gegeben. Wir sagen deshalb: Dieser Gesetzesentwurf ist eine reine Nebelkerze, die auszutreten ist!