Spenden helfen uns dabei, unsere solidarischen Angebote auf die Beine zu stellen. Mit deiner Unterstützung können wir Räume mieten, Materialien anschaffen oder Getränke und Snacks zur Verfügung stellen. Außerdem können wir dadurch Bildungsangebote und Konferenzen organisieren.
Wir freuen uns über jeden Euro! Nur so können wir unsere Vorhaben realisieren. Wenn du uns regelmäßig unterstützen möchtest, empfehlen wir dir Förderer zu werden.
Wenn du für deine Spende eine Spendenbescheinigung benötigst oder weitere Fragen oder Anmerkungen hast, schreib uns gerne eine Mail an info@linksjugend.koeln.
Bald findest du hier ein Spendenformular. Aktuell können wir Spenden nur via Überweisung, Dauerauftrag und Bar akzeptieren.
Weitere Möglichkeiten
Überweisung und Dauerauftrag
Du kannst die linksjugend durch eine Überweisung oder einen Dauerauftrag unterstützen. Hier sind unsere Kontodaten:
Bank: Sparkasse Köln Bonn
Kontoinhaber: DIE LINKE. Kreisverband Köln
IBAN: DE67 3705 0198 1901 9535 78
BIC: COLSDE33
Verwendungszweck: linksjugend Spende, Name und Anschrift
Vielen Dank!
Bitte denk daran, dass wir deine aktuelle Adresse benötigen, wenn du zum Jahresende eine Spendenquittung erhalten möchtest.
PayPal
Aktuell können wir keine Spenden via PayPal akzeptieren. Wir arbeiten daran.
Bar
Wenn du unsere Arbeit gerne bar unterstützen möchtest, dann kannst du das gerne bei unseren Veranstaltungen tun. Bei jeder Veranstaltung gehen Eimer durch die Reihen.
Wenn du gerne am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung haben möchtest, dann lege dein Geld in einen Briefumschlag und beschrifte diesen mit deinen Daten.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen natürlicher Personen an politische Parteien steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen i. H. v. bis zu 1.650 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 EUR jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825 EUR bzw 1.650 EUR, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 EUR bzw 3.300 EUR nach dem EStG § 10b Abs. 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.