Trennung von Amt und Mandat

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2022


Wir beschließen, dass sich in Zukunft in unserer Basisgruppe parlamentarischen Mandate und politische Führungsfunktionen gegenseitig ausschließen, um zu gewährleisten, dass hier eine Unabhängigkeit und klare Rollentrennung besteht.

Für ein imperatives Mandat

Beschluss der Mitgliederversammlumg vom 19. Juni 2022

Als basisdemokratischer und sozialistischer Jugendverband ist für uns klar: Demokratie kann nicht heißen, einmalig die Stimme abzugeben und einer Person damit völliges Vertrauen auszusprechen, mit dem so gewonnenen Mandat zu machen, was sie will.

Wir stehen für ein partizipatives Demokratiemodell, in dem Gruppenpositionen als Resultat von Bildungs- und Diskussionsprozessen erarbeitet und dann gemeinsam umgesetzt werden. Wir nehmen uns die Zeit für ausführliche Debatten, bei denen alle zu Wort kommen und bei denen wir durch Bildungselemente auch allen ermöglichen wollen, sich wirklich qualifiziert eine Meinung zu bilden. Diese Prozesse, bei denen viele Menschen ihre Perspektiven einbringen, gemeinsam nachdenken und diskutieren, sind in der Lage, Ergebnisse zu erzeugen, die im Durchschnitt durchdachter sind als Einzelmeinungen.

Im kapitalistischen Parlamentarismus existiert das sogenannte “freie Mandat”. Demnach dürfen Abgeordnete, wurden sie einmal gewählt, machen, was sie wollen – auch, wenn sie damit explizit gegen die Programmatik verstoßen, auf deren Grundlage sie gewählt wurden. Diese Regelung nutzen Abgeordnete oft, um sich jeder demokratischen Kontrolle durch die Partei zu entziehen, ohne die sie gar nicht im Parlament wären. So ist bspw. einmal eine rot-rotgrüne Regierung in Hessen daran gescheitert, dass rechte SPD-Mitglieder ihren Parteikurs ignorierten, und in unserer eigenen Fraktion gab es Vorfälle wie bspw. Bundestagsabgeordnete der LINKEN, die gegen Selbstbestimmung von trans Menschen stimmten. Das freie Mandat hat hohes Missbrauchspotential, da so Wähler:innenentscheidungen gebäugt werden können und gibt den Abgeordneten, die durch ihre Mitarbeiter:innen, ihre Büros, ihr hohes Einkommen und ihre öffentliche Sichtbarkeit eh schon sehr viel Macht haben, das Recht, völlig willkürlich zu agieren, ohne demokratisch von ihrer Basis kontrolliert zu werden. Diese Gefahr haben Linke schon lang kritisiert.

Was heißt diese Kritik aber konkret für uns?

Es gibt zwei Arten von Funktionär:innen aus der linksjugend [‘solid] Köln:

    • Als linksjugend [‘solid] Köln vergeben wir immer wieder Voten für Positionen: Uns steht ein Platz im Kreisvorstand der LINKEN zu, wir erkämpfen uns Jugendkandidaturen bei parlamentarischen Wahlen, wir entsenden Vertreter:innen in den Landesrat der linksjugend [‘solid] NRW und vergeben teilweise auch für andere Wahlen Voten. Diese Menschen haben ihre Ämter explizit als Vertreter:innen der linksjugend [‘solid] Köln bekommen, nicht nur als Einzelpersonen.
    • Zusätzlich haben viele von uns auf anderen Ebenen des Verbands oder in der Partei als Einzelpersonen ohne offizielle Entsendung der Basisgruppe Ämter, z. B. als Bundeskongress-Delegierte, im Bundessprecher:innenrat, als Delegierte des Bundesverbands linksjugend [‘solid] zum Bundesparteitag oder als Delegierte des Landesverbands NRW im bundesweiten Länderrat der linksjugend [‘solid]. Diese Menschen haben ihre Ämter nicht als Vertreter:innen der Basisgruppe, sind aber trotzdem Teil der Gruppe und werden als Teil dieser auch öffentlich wahrgenommen.

    Die erste Gruppe hat ihre Ämter für die Basisgruppe, ihre Aufgabe ist es, die Basisgruppe zu repräsentieren – diesen Anspruch, dem sie zugestimmt haben, indem sie für ein Votum der Basisgruppe kandidiert haben, sollten wir ernst nehmen. Das heißt, dass Personen, die als Vertreter:innen mit Votum von uns in Ämter gekommen sind, in ihrer Ausübung des Amts an Beschlüsse der Basisgruppe gebunden sein sollten. Das heißt nicht, dass sie jedes kleine Detail auf unsere Treffen tragen müssen, aber wir formulieren in Zukunft den klaren Anspruch, dass a) in der Amtsausübung Beschlüsse, die wir bereits haben, vertreten und umgesetzt werden, b) regelmäßig (in der Regel ca. einmal im Monat) von der Arbeit berichtet wird, und c) insbesondere Positionierungen zu innerhalb des Gremiums oder zwischen dem Gremium und anderen Teilen der Partei oder des Jugendverbands umstrittenen Themen mit der Basisgruppe abgesprochen werden. Dieses Verhältnis kann man als imperatives Mandat bezeichnen. Sollte die Vertretung der Verbandsposition im Gremium der:dem jeweiligen Vertreter:in aus grundlegenden moralisch-politischen Gründen in seltenen Einzelfällen nicht möglich sein, ist dies der Gruppe gegenüber transparent zu machen. Hier ist die Erwartung, dass in diesem Fall mindestens nicht aktiv gegen die Verbandsposition abgestimmt oder argumentiert wird.

    Die zweite Gruppe hat ihre Ämter nicht als Vertreter:innen der Basisgruppe bekommen, kann also nicht genauso als an Gruppenpositionen gebunden betrachtet werden. Da sie aber öffentlich als Teil der Gruppe wahrgenommen werden und somit auch Einfluss auf deren Wirkung haben, erwarten wir auch hier regelmäßige Berichte, insbesondere auch über in den Gremien strittige Positionen, und Rücksprache darüber, was die Basisgruppe sich vom Gremium wünscht. Wie alle Mitglieder der Gruppe sind auch sie verpflichtet, die grundlegende politische Ausrichtung der Gruppe (also die Positionierung als sozialistisch, feministisch, basisdemokratisch usw.) zu respektieren und sich im Rahmen der Grundsatzpositionen der Gruppe zu bewegen.