Kölner Ortsgruppen GJ, Jusos und Linksjugend:

NEIN ZUM GEPLANTEN VERSAMMLUNGSGESETZ DER LANDESREGIERUNG!

Im Wege des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht durch die Föderalismusreform 2006 will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen noch vor Ende ihrer Legislaturperiode ein eigenes Versammlungsgesetzt beschließen. Der Entwurf zu diesem Gesetz sieht für die Polizei einen umfangreicheren Handlungsspielraum gegenüber Demonstrierenden vor. Dieses Gesetz darf nicht beschlossen werden!
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Veranstalter:innen einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel der Polizei auf deren Aufforderung hin Namen und Adressen der vorgesehenen Ordner:innen mitzuteilen haben. Die Polizei kann dabei die eingesetzten Ordnerinnen sowie dendie Versammlungsleiter:in „als ungeeignet ablehnen“. Wird der Aufforderung, die personenbezogenen Daten herauszugeben, nicht nachgekommen bzw. eine von der Polizei abgelehnte Person als Ordner:in bestimmt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann.
Eine weitere Verschärfung betrifft das sogenannte Störungsverbot. Diese zielt eindeutig auf antifaschistischen Protest ab: Wer Naziaufmärsche blockiert, muss ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro – im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren – rechnen. 
Um auch gängige Formen linken Protests zu verbieten, wurde außerdem das Uniformenverbot – welches im Entwurf nun als „Militanzverbot“ bezeichnet wird – erweitert, sodass es in der Auslegung der Gesetzesnorm genügend Spielraum geben soll. Nach dem Entwurf könnten zukünftig Demonstrationszüge, bei denen beispielsweise die einheitliche Farbwahl von Kleidungsstücken als Ausdrucksmittel Teil des politischen Protests ist, verboten werden. In der Begründung zur Norm nennt die Landesregierung unter anderem Overalls wie bei den Ende Gelände-Protesten als Beispiel und stellt diese dort im Sinne der sogenannten „Extremismustheorie“ auf eine Stufe mit Uniformen der SA und SS. Eine abscheuliche Gleichsetzung, welche all diejenigen, die Opfer der SA und SS wurden, verhöhnt!
Unter dem Vorwand, „die Freiheit friedlicher Versammlungen zu schützen“ und Rechten das demonstrieren zu erschweren, soll ein Gesetz verabschiedet werden, das weiter in das Recht auf anonyme Teilnahme eingreift und antifaschistische Praxis erschwert. Anstatt die rechten Netzwerke innerhalb der Polizei NRW konsequent zu bekämpfen, werden der Behörde weitere Befugnisse gegeben. Wir sagen deshalb: Dieser Gesetzesentwurf ist eine reine Nebelkerze, die auszutreten ist!

Gemeinsames Statement

zum Auftreten der Polizei in Bezug auf die rechten und antifaschistischen Demonstrationen am 04.01. in Köln

Grüne Jugend Köln, Jusos Köln und Linksjugend [‘solid] Köln üben scharfe Kritik am Agieren der Polizei im Rahmen der rechten und antifaschistischen Demonstrationen am 04.01. in Köln.
Die Polizei handelte mehrmals so, dass der Eindruck eines politisch motivierten Vorgehens gegen antifaschistische Kräfte entstand, unter anderem wurde eine unangemeldete, zur Provokation gedachte politisch rechts anzusiedelnde Versammlung auf der Domplatte nicht nur geduldet, sondern sogar von der Polizei geschützt.
Die antifaschistischen Proteste hingegen wurden mit Repressionen überzogen:
Die Demonstration von “Köln gegen Rechts” wurde entgegen der Absprache im Kooperationsgespräch nicht auf den Appellhofplatz gelassen, der somit ganz den Rechten überlassen wurde. Dadurch, dass Köln gegen Rechts nicht an den Versammlungsort konnte, wurde die Kundgebung des Rheinischen Antifaschistischen Bündnisses gegen Antisemitismus verhindert, da diese an der Stelle angemeldet war, wo nun Köln gegen Rechts stand.
Zudem verhielt sich die Polizei in vielen Fällen gegenüber Antifaschist:innen unverhältnismäßig repressiv: Unter anderem wurde der Eingang einer U-Bahn-Station für aktive Antifaschist:innen, darunter auch Mitglieder unserer Organisationen blockiert. Auf die Nachfrage, warum dies so war, konnte keine adäquate Antwort gegeben werden, ein Polizist soll mehren Demo-Teilnehmer*innen zufolge auf Protest sogar mit der Aussage “Polizeirecht bricht Grundrecht!” reagiert haben.
Dies war nicht der einzige Zwischenfall, oft kam es beispielsweise seitens der Polizei zu unverhältnismäßigem Schubsen im Rahmen von Polizeiketten, die die antifaschistische Demo einschränken sollten. Zudem berichteten mehrere Demo-Teilnehmer:innen , dass die antifaschistischen Demonstrant:innen im Polizeifunk als “Zecken” bezeichnet worden seien.
Während der ganzen Demo war die Rolle der Polizei zutiefst undurchsichtig und besorgniserregend.
Deshalb verurteilen wir das Polizeiverhalten am 04.01. und fordern die intensive parlamentarische Untersuchung der Vorfälle.
Wir hoffen, dass in Zukunft die Zusammenarbeit besser funktioniert und wir unser Recht auf Versammlungsfreiheit uneingeschränkt wahrnehmen können.